Reichs-Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnis für das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches

Reichs-Fahrerlaubnis (RFE)

RFE Antragsformular (pdf-Vorlage)

Postleitzahl des Deutschen Reiches

Nur mit RPA (Reichs-Personenausweis) erhältlich

Bitte hierbei noch die Kopie des derzeitigen Führerscheins beilegen


(pdf-Vorlage mit klick auf  Bild)

Hinweis zu anderen Ausweisen und
deren Legitimation

 

Hinweis zur Legitimation

Hinweis zu anderen Ausweisen

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß wir eine Reichs-Fahrerlaubnis nur dann ausstellen können und werden, wenn Sie auch wirklich im Besitz eines „alten“ Führerscheines sind!  Wird Ihnen dieser Führerschein entzogen, z. B. durch Trunkenheit am Steuer oder auch anderen Delikten, so verliert auch die Reichs-Fahrerlaubnis für den Zeitraum des Entzugs, seine Gültigkeit! Es gelten im Sinne der Sicherheit die aktuellen Regeln!

Ein Blick in die Gesetze und Verordnungen der BRD läßt tief blicken, wie sehr hier heute noch Verwirrung herrscht. So kann man im §. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) der BRD folgendes lesen: „Gilt nicht für die Bundesrepublik Deutschland“ Wer eine Gefahr für andere darstellt, kann aus dem Verkehr gezogen werden! Und wenn sie ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind, ist das der Fall! Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung auch unumgänglich.

Legitime Gesetze, Urkunden, Ausweise usw. sind in der tatsächlichen Verfassung unter Artikel 4 festgelegt:
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel4

KFZ Steuer wurde vom tatsächlichen Gesetzgeber am 31.01.2013 außer Kraft gesetzt:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1301133-nr3-gesetz-kraftfahrzeugsteuer-ausser-kraft/

Geschwindigkeitsüberwachungsgesetz:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1109221-nr22-gesetz-ueberwachung-geschwindigkeit/

Die aktuelle verwendeten Überwachungsgeräte werden nur von geschäftsunfähigen Privatunternehmen verwendet. Hinzu kommt, daß das dafür benutzt OWiG seinen Geltungsbereich nur auf Schiffen und Flugzeugen beschreibt und nachweislich durch die Aufhebung des Einführungsgesetzes 2007 außer Kraft gesetzt wurde!

Privathaftungsgesetz der BRD-Exekutive:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1111011-nr26-erlass-privathaftung-der-brd-exekutive/

Wird man zu einer „MPU“ eingeladen, so ist die Teilnahme eine freiwillige Entscheidung. Warum? Weil es an der Geschäftsfähigkeit dieser Betreiber mangelt und es nur dem System dient, um Menschen zu diskreditieren oder zu unterdrücken. Eine sogenannte „MPU“ hat aus der Sicht des Deutschen Reiches keine Wirkung, das bedeutet, daß eine Reichs-Fahrerlaubnis nach Ablauf der Owi-Frist ausgestellt wird oder wieder gilt.

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter, wie der BRD, ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches. Es gilt für alle Artikel 4 der einzig wahren Reichsverfassung bzw. Verfassung des Deutschen Reiches und Verfassung Deutschlands.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de