Staatsangehörigkeitsausweis (staatlich) = Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde

Staatsangehörigkeitsurkunde

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen werden, denn der BRD-Personalausweis oder der deutsche BRD-Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. (Dies ist die BRvD-Aussage zur Staatsangehörigkeit) WICHTIGE Aussage der Reichsleitung: Dem ist nicht so!
Der Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweis ist identisch mit der Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde

Sie erhalten hiermit endlich einen echten Nachweis Ihrer Reichs- und Staatsangehörigkeit.

(Reichsangehörigkeit in Verbindung mit der Bundesstaatsangehörigkeit und der Nationalstaatsangehörigkeit Deutschland)

RuStA Antragsformular (pdf-Vorlage)

Postleitzahl des Deutschen Reiches

Zusätzlich Geburts- oder Abstammungs -„urkunde“ hinzufügen und eine Foto von Ihnen, im Fall das noch kein RPA angefordert wurde.

Hinweis:“Stand“ bedeutet Titel, Beruf, Berufung und „in“ = der derzeitige Wohnsitz.
Geburtsdatum und „zu“ = wo Sie geboren sind.

Die RuSta-Urkunde ist erst verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde.

RuSta-Urkunde
(pdf-Vorlage mit klick auf  Bild)

Hinweis zur Legitimation

Hinweis zu anderen Ausweisen

 

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Lesen Sie hierzu die Gesetzgebung

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich
„RuStAG-1913“ vom 22. Juli 1913

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de