Staatsangehörigkeitsurkunde
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen werden, denn der BRD-Personalausweis oder der deutsche BRD-Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. (Dies ist die BRvD-Aussage zur Staatsangehörigkeit) WICHTIGE Aussage der Reichsleitung: Dem ist nicht so! | |
Der Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweis ist identisch mit der Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde
Sie erhalten hiermit endlich einen echten Nachweis Ihrer Reichs- und Staatsangehörigkeit. (Reichsangehörigkeit in Verbindung mit der Bundesstaatsangehörigkeit und der Nationalstaatsangehörigkeit Deutschland) RuStA Antragsformular (pdf-Vorlage) Postleitzahl des Deutschen Reiches Zusätzlich Geburts- oder Abstammungs -„urkunde“ hinzufügen und eine Foto von Ihnen, im Fall das noch kein RPA angefordert wurde. Hinweis:“Stand“ bedeutet Titel, Beruf, Berufung und „in“ = der derzeitige Wohnsitz. |
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Lesen Sie hierzu die Gesetzgebung
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich
„RuStAG-1913“ vom 22. Juli 1913https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/
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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.
Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern
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