Reichs-Reisepaß

Seit dem 06. Dezember 2016

Bevor Sie sich einen Reichs-Reisepaß besorgen, sollten Sie sich ausreichend informiert haben, denn  nun reisen Sie als rechtsfähige und geschäftsfähige natürliche womöglich auch als juristische Person. Sie sollten wissen, was diese Entscheidung bedeutet. Die Reichs-Reisepässe werden nur an die im Personenstandsregister geführten Reichs- und Staatsangehörige ausgegeben. Darum empfehlen wir Ihnen nachfolgende Gesetze zu studieren:

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Zu Ihrem Verständnis verweisen wir auf die tatsächlich anzuwendenden Gesetze des Deutschen Reiches, die Sie finden werden unter: http://deutscher-reichsanzeiger.de (Gesetzesseite und Amtsblattseite).

Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913 (aktuelle Fassung):

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung (Personenstandsgesetz):

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/personenstandsgesetz-1875-stand-18-08-1896/

Gesetz betreffend die Ausweispflicht in Deutschland (Deutsches Reich):

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1410081-nr32-gesetz-ausweispflicht-ausweisegesetz/

Paßgesetz des Deutschen Reiches:

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1610281-nr30-passgesetz-des-deutschen-reiches/

Reichs-Reisepaß (RRP)

Sie erhalten hier den Reisepaß des
Deutschen Reiches.

RRP-Antragsformular (pdf-Vorlage)
RRP-Beschreibung (pdf-Vorlage)
Postleitzahl des Deutschen Reiches

Voraussetzung ist der Besitz des RPA, da dieser im Reisepaß mit einer RRP-ID integriert ist.

Merkmale zum RRP:
kein elektr. Speichermedium;
keine biometrischen Daten;
keine integrierte Antenne;
keine Fingerabdrücke;

100 % Handarbeit;
100 % Datenschutz;
Sicherheitspapier;
hohe Fälschungssicherheit;
32 Seiten;
Paß in transparenter Schutzhülle;

RRP-Beschreibung (pdf-Vorlage)


(pdf-Antragsformular mit klick auf  Bild)

 Achtung:
Der Reisepaß ist nur verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde. Er hat eine eigene ID-Nr. die sich von der RPA-ID-Nr. unterscheidet.

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Haben Sie bitte Verständnis, daß Bestellungen eines Reisepasses, bis zu vier Wochen nach Erhalt aller dafür notwendigen Unterlagen, dauern kann.  

Lesen Sie die Gesetzgebung

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Volk,
vom 22. Juli 1913

RuStaG-1913 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz

Wer die Reisepäße herstellt (& 7. Absatz 2 des nachfolgenden Gesetzes)

RGBl-1610281-Nr30 Paßgesetz des Deutschen Reiches

Wer für den Datenschutz verantwortlich ist (& 7. Absatz 3 des nachfolgenden Gesetzes)

RGBl-1610281-Nr30 Paßgesetz des Deutschen Reiches

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de