Bevor Sie sich einen Reichs-Reisepaß besorgen, sollten Sie sich ausreichend informiert haben, denn nun reisen Sie als rechtsfähige und geschäftsfähige natürliche, womöglich auch als juristische Person. Sie sollten wissen, was diese Entscheidung bedeutet. Die Reichs-Reisepässe werden nur an die im Personenstandsregister geführten Reichs- und Staatsangehörige ausgegeben.

Reichs-Reisepaß

Achtung: Wird der Reisepaß über diesen Shop bestellt, so sind unbedingt folgende Unterlagen einzureichen:
a) Der unterzeichnete und ausgefüllte Antrag;
b) Ein Paßbild; (in der Regel verwenden wir das Bild vom Personenausweis)
c) Kopie des Reichs-Personenausweises
d) Kopie der Geburtsurkunden weitere einzutragende Personen (wie Kinder)
Bitte die Seite zum Reichs-Reisepaß vorher gut studieren

Der Reisepaß ist nur verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde. Er hat eine eigene ID-Nr., die sich von der RPA-ID-Nr. unterscheidet.

Haben Sie bitte Verständnis, daß Bestellungen eines Reisepasses, bis zu weiteren vier Wochen nach Erhalt aller dafür notwendigen Unterlagen, dauern kann.

Das Antragsformular (pdf)

Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente (pdf)