Im Sinne des Artikel 4 Absatz 12 der Verfassung des Deutschen Reiches, wird mit dieser Urkunde die „gewerblich vollzogene“ Eheschließung für rechtsgültig erklärt und beglaubigt.
Für Deutschland gilt: Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, Artikel 2 der Reichsverfassung.
Ergebnis: Gewerblich vollzogene Eheschließung durch BRD-Unternehmen erhalten durch uns die staatliche Beglaubigung. Bitte beim Beantragen einer staatlichen Heiratsurkunde, auch die beiden Trauzeugen angeben, Vor- und Familienname mit Anschrift.