Geburts-, Heirats- und Sterberegister
werden im Personenstandregister Deutschland eingepflegt. Kontakt zum Personenstandregister des Standesamt Deutschland im Deutschen Reich bekommen Sie über
http://bundespraesidium.de/standesamt/
Personenstandgesetz
Personenstandsgesetz für Deutschland im Deutschen Reich 1875
RGBl-1502061-Nr02-Ausfuehrungsverordnung-Personenstandsgesetz bzw. Personenstandsregister
Gesetz, betreffend die Ausführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung
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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur ein legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z.B. die BRD ist der der „Weimarer-Republik-Adler“ aber nicht der des wahren Deutschen Reiches.
Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern
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